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igus Produkte und PFAS

Als Hersteller von Hochleistungspolymeren kommen bei uns verschiedenste Materialien zum Einsatz. So werden in einigen Werkstoffen unter anderem Polytetrafluoroethylene (PTFE) verwendet, die den Fluorpolymeren und die wiederum den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) zugeordnet sind. Da PFAS in Zukunft möglicherweise von der EU verboten werden könnten, finden Sie im Folgenden einige Informationen und Hintergründe zu diesen Stoffen und unseren Produkten.

Das Wichtigste vorab in Kürze

 
  • Viele unserer Werkstoffe enthalten kein PTFE.

  • Werkstoffe mit PTFE sind laut OECD „products of low concern“ (nicht toxisch und nicht bioakkumulativ). Bei diesen konnten keine Spuren von über 100 der kritischsten PFAS-Verbindungen nachgewiesen werden.

  • Sollte PTFE nicht verboten werden, sind unsere Werkstoffe generell nicht betroffen.
igus Produkte sind PFAS-frei

Hintergrund: Was sind PFAS?


Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind Industriechemikalien, die aufgrund ihrer besonderen technischen Eigenschaften in zahlreichen industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Sie können gasförmig, flüssig oder fest sein und bestehen im Wesentlichen aus Kohlenstoff- und Fluor-Atomen. Abgesehen davon können PFAS-Moleküle komplett unterschiedlich aufgebaut sein, wodurch sie viele unterschiedliche Eigenschaften besitzen können. 

PFAS umfassen als Stoffgruppe viele verschiedene Verbindungen: laut OECD-Datenbank mehr als 4.700, laut EPA mehr als 9.000 und laut EU-Kommission sogar mehr als 10.000. Daraus kann man ablesen, dass es sich weder um einen eindeutigen noch einen konstanten Wert handelt. Meist beruht der genannte Wert auf Schätzungen. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Einteilung von PFAS, zunächst in Nicht-Polymere und Polymere:
Einteilung von PFAS

Nicht-Polymere

In der Untergruppe der Nicht-Polymere sind die Verbindungen Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) am besten untersucht. Wie viele PFAS sind auch diese beiden Verbindungen schwer abbaubar und mittlerweile in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar. PFOA und PFOS haben nachgewiesen einen negativen Einfluss auf die Gesundheit. Sie machen zusammen mit PFHxs und PFNA 90 % der aktuellen Belastung durch PFAS aus.

Polymere

In der Untergruppe der Polymere wird unter anderem unterschieden in Fluorpolymere und Polymere mit fluorierten Seitenketten:

  • Die Fluorpolymere bestehen aus einer Kohlenstoffkette mit direkt angebundenen Fluoratomen. Dadurch sind sie so stabil, dass sie nicht in giftige Substanzen zerfallen können. Laut OECD sind Fluorpolymere „products of low concern“, nicht toxisch und nicht bioakkumulativ, das heißt sie können sich nicht in Organismen anreichern. Eine Gefahr besteht lediglich in der möglichen Verwendung von giftigen Hilfsstoffen bei der Herstellung in Form von Emulgatoren. Fluorpolymere finden beispielsweise Anwendung in Beschichtung, Dichtungen und Kabelisolierungen. Zu den Fluorpolymeren gehört unter anderem PTFE.

  • Polymere mit fluorierten Seitenketten: Polymere mit fluorierten Seitenketten bestehen ebenfalls aus einer Kohlenstoffkette, allerdings mit seitlichen Kohlenstoffketten, an die erst die Fluoratome angebunden sind. Dadurch sind diese Polymere weniger stabil und es besteht die Gefahr des Verlustes der Seitenketten. Sie finden beispielsweise Anwendung als Imprägniermittel.

Aktuelle Gesetzeslage bezüglich PFAS (Stand 20.04.2023)


EU: Die Verwendung von PFOS ist bereits seit 2006 und die von PFOA seit Juli 2020 weitgehend verboten – unsere Bestätigung dazu finden Sie hier. Fünf europäische Länder (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen) haben einen Vorschlag zur allgemeinen Beschränkung von PFAS eingereicht, welcher am 07.02.2023 durch die ECHA (Europäische Chemikalenagentur) veröffentlichten wurde. Dieser Vorschlag ist ein erster Schritt in einem langen Regulierungsprozess und wird von allen Interessengruppen geprüft werden. Die erste Phase der Beratung durch alle Interessengruppen läuft vom 22.03.2023 bis zum 22.09.2023. Die vorgeschlagene PFAS-Regulierung würde voraussichtlich frühestens 2026 in EU-Mitgliedsländern in Kraft treten. Ab Inkrafttreten sind eventuelle Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren möglich.

USA: Die EPA hat eine endgültige Regelung erlassen, mit der fünf PFAS-Stoffe in die über 170 PFAS-Stoffe umfassende Liste aufgenommen werden. Diese sind im Rahmen des Toxics Release Inventory (TRI) meldepflichtig, einer zentralen Datenbank für die öffentliche Meldung von Chemikalien. Fluorpolymere sind nicht in der TRI-Liste enthalten.

Was bedeutet ein mögliches PFAS-Verbot für igus Produkte?


Unabhängig von einem möglichen PFAS-Verbot haben wir bereits viele Werkstoffe in unserem Portfolio, die gemäß Rezeptur kein PTFE enthalten (Liste als PDF zum Download):
 
  • iglidur A160, A200, A230, A500, B160, B180, C, F, GLW, i230, J3, M250, R, T220, W160, X6
  • igumid G, GLW, NB, TE

Bei Werkstoffen mit PTFE arbeitet unsere Entwicklungsabteilung bereits seit einiger Zeit an Substituten. Diese Stoffe enthalten aber nicht zwangsläufig kritische PFAS-Verbindungen. Um das abzusichern, wurden bereits einige Werkstoffe auf ca. 100 der kritischsten PFAS-Verbindungen geprüft. Bei Folgenden liegt der Gehalt unterhalb der Bestimmungsgrenze (Stand 15.03.2024):
 
  • iglidur A160, A181, A230, A350, A500, AX500, E7, F, F2, F300, G, G1, GLW, H1, H2, H370, H4, i3, i6, J, J200, J3, J350, K230, L100, L250, M250, P, P210, Q2, Q290, W300, X, Z
  • igumid CG, ESD, G, GLW, NB
  • igutex TX1, TX2, TX3
  • RN312

Hinweis: Das Vorhandensein ubiquitärer Spuren von unerwünschten Stoffen kann nie ausgeschlossen werden. Da igus keinen Einfluss auf die Verwendung von Produkten mit oben genannten Werkstoffen hat, übernehmen wir keine Garantie oder Haftung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen.

Weitere Informationen zu unseren Produkten und PFAS